Streubuch Winterdienst: Vorlage zum Ausdrucken
Druckbare Vorlage für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Wien: Räum- und Streueinsätze nachvollziehbar dokumentieren.
Wozu ein Streubuch dient
Ein Streubuch hält fest, wann auf einer Liegenschaft geräumt und gestreut wurde, bei welchem Wetter und mit welchem Streumittel. Kommt es nach einem Sturz auf dem Gehsteig zu einer Forderung, ist eine laufend geführte Aufzeichnung ein wichtiges Beweismittel. Sie zeigt, dass der Winterdienst organisiert war und tatsächlich stattgefunden hat.
Nach § 93 StVO müssen Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert und bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Diese Pflicht kann per Vertrag an einen Winterdienst übertragen werden. Auch dann bleibt es sinnvoll, dass die Hausverwaltung die Einsätze kontrolliert und die Aufzeichnungen aufbewahrt.
Was eingetragen werden sollte
Tragen Sie jeden Einsatz zeitnah ein, nicht erst am Ende der Woche. Wichtig sind Datum und Uhrzeit, die Wetterlage (z. B. Schneefall, Eisregen, überfrierende Nässe), die Maßnahme (geräumt, gestreut, nur kontrolliert) und das Streumittel. Halten Sie auch Kontrollgänge fest, bei denen nichts zu tun war. Gerade sie zeigen, dass regelmäßig geprüft wurde. Die Person, die den Einsatz durchgeführt hat, zeichnet mit Namen oder Kürzel ab.
In Wien ist Auftausalz auf Gehsteigen nur eingeschränkt erlaubt, besonders im Bereich von Bäumen und Grünflächen. Notieren Sie deshalb die Art des Streumittels, zum Beispiel Splitt. Arbeitet ein beauftragter Winterdienst mit eigener digitaler Einsatzdokumentation, lassen Sie sich diese regelmäßig übermitteln. Das Streubuch der Hausverwaltung kann dann für eigene Kontrollen dienen.
So verwenden Sie die Vorlage
- Kopf ausfüllen: Liegenschaft, betreute Flächen und Winterdienst bzw. verantwortliche Person.
- Jeden Einsatz und jeden Kontrollgang in eine eigene Zeile eintragen, mit Uhrzeit von–bis.
- Wetter und Bodenzustand kurz beschreiben, etwa „Schneefall 3 cm“ oder „Reifglätte“.
- Ausgefüllte Blätter mit den Verträgen des Winterdienstes aufbewahren, am besten mindestens drei Jahre: Schadenersatzansprüche verjähren nach § 1489 ABGB in der Regel drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Hinweis: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Arbeitshilfe der Redaktion von hausbetreuung-wien.net. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder einen Vertrag noch die Prüfung im Einzelfall.
Streubuch Winterdienst
Vorlage: www.hausbetreuung-wien.net/tools/streubuch-winterdienst/| Datum | Uhrzeit von–bis | Wetter / Bodenzustand | Maßnahme (geräumt / gestreut / Kontrolle) | Streumittel / Menge | Name / Kürzel |
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Diese Vorlage ist eine unverbindliche Arbeitshilfe der Redaktion von hausbetreuung-wien.net. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder einen Vertrag noch die Prüfung im Einzelfall.
Tipp: Auf dem Smartphone lässt sich die Tabelle seitlich verschieben. Zum Ausfüllen drucken Sie die Vorlage am besten aus.
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