Winterdienst Wien (§ 93 StVO)
Schneeräumung und Streuung nach § 93 StVO für Wiener Liegenschaften – vertragliche Übernahme der Anrainerpflichten nach § 93 Abs. 5 StVO.
Was zur Leistung gehört
Räumen und Bestreuen der Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft sowie von Hauszugängen und Müllwegen, mit Einsatzdokumentation.
Typischer Leistungsumfang
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht nach § 93 Abs. 5 StVO
- Einsätze bei Schnee und Glätte zwischen 06:00 und 22:00 Uhr
- Streumittel entsprechend den Vorgaben der Stadt Wien
- Einsatzdokumentation (Streubuch) als Nachweis für die Hausverwaltung
🏛️ Besonderheit in Wien
In Wien ist Auftausalz auf Gehsteigen nur eingeschränkt erlaubt, besonders im Bereich von Bäumen und Grünflächen. Üblich ist abstumpfendes Streugut.
Abrechnung & Preis
Meist als Saisonpauschale (etwa November bis März/April), berechnet nach Gehsteiglänge, Zugängen und Einsatzumfang – Preis laut Angebot.
Hinweis zur Gewerbeberechtigung
Einfache Reinigungs- und Wartungstätigkeiten fallen unter das freie Gewerbe Hausbetreuung. Maschinelle Grund- und Spezialreinigung erfordert das reglementierte Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (§ 94 Z 13 GewO). Die Berechtigung eines Betriebs ist im Gewerbeinformationssystem (GISA) öffentlich abrufbar.
Druckvorlage für die Hausverwaltung
Räum- und Streueinsätze dokumentieren: Streubuch Winterdienst – kostenlos zum Ausdrucken, mit kurzer Anleitung.