Was die Monatspauschale beeinflusst
Entscheidend sind die Zahl der Stiegen und Geschosse, die Parteienanzahl, ein vorhandener Lift, die Bodenbeläge (Terrazzo, Stein, Holz), der Turnus und Zusatzleistungen wie Fenster im Halbstock oder Außenstufen. Seriöse Angebote weisen Leistungsumfang, Turnus, Anfahrt und Material nachvollziehbar aus. Ein Preis ohne Besichtigung ist nur eine grobe Schätzung.
Reinigungsintervalle: wöchentlich oder 14-tägig
Für bewohnte Zinshäuser und Eigentumsanlagen ist ein wöchentlicher Turnus mit festem Wochentag üblich. Bei kleinen Häusern mit wenigen Parteien kann eine 14-tägige Reinigung reichen. Gibt es Praxen, Kanzleien oder Geschäfte im Haus, wird oft zweimal pro Woche gereinigt.
Betriebskosten nach MRG und WEG
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zählen die Kosten der Hausbetreuung (§ 23 MRG) zu den Betriebskosten (§ 21 MRG) und können über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Im Wohnungseigentum werden die Aufwendungen grundsätzlich nach § 32 WEG auf die Eigentümer aufgeteilt. Im Einzelfall Vertrag und Abrechnung mit der Hausverwaltung prüfen.
Wenn Sie die Stiegenhausreinigung ausschreiben möchten, finden Sie einen Leitfaden für Hausverwaltungen auf putzfirmen.at. Leitfaden zur Ausschreibung auf putzfirmen.at
Passende Druckvorlage
Ob die vereinbarte Leistung erbracht wird, prüfen Sie am einfachsten mit einem Protokoll. Eine Vorlage zum Ausdrucken: Kontrollprotokoll Stiegenhausreinigung
Redaktioneller Hinweis & Rechtsquellen
Dieser Leitfaden stützt sich auf die ÖNORM B 1300 (Austrian Standards), die Straßenverkehrsordnung (§ 93 StVO), das Mietrechtsgesetz (§§ 21, 23 MRG) und das Wohnungseigentumsgesetz (§ 32 WEG). Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.